Niederschlagswassergebühr Bremen: hanseWasser-Erhebungsbogen und Bescheid prüfen
Seit dem 1. April 2024 gibt es in Bremen eine eigene Gebühr für Regenwasser, die Niederschlagswassergebühr. hanseWasser ermittelt dafür die Flächen von mehr als 100.000 Grundstücken, unter anderem mit einem Erhebungsbogen. Ab 2027 rechnet hanseWasser die Gebühr ab dem 1. April 2024 ab.
Was Sie zahlen
0,83 Euro pro m² angeschlossener Fläche und Jahr. Ein Haus mit 120 m² Dach und 60 m² Pflaster zahlt damit 149,40 Euro im Jahr. Für April 2024 bis Dezember 2026 sind das zusammen rund 411 Euro.
Woher die Zahlen auf Ihrem Bogen kommen
Die Dachflächen stammen aus der Liegenschaftskarte. Die befestigten Flächen wie Wege, Terrasse und Einfahrt hat hanseWasser mit einem statistischen Faktor geschätzt, nicht auf Ihrem Grundstück gemessen. Darum lohnt es sich, sie zu prüfen.
Was zählt und was nicht
- Es zählt nur Fläche, von der Regen in den öffentlichen Kanal fließt, auch über die Straße und den Gully.
- Eine Terrasse, deren Wasser in den Rasen läuft, zählt nicht.
- Gründach ab 5 cm Substrat, Rasengitter, Ökopflaster, Fugenpflaster, Kies und Schotter zählen nur zu 30 Prozent.
- Eine Zisterne mit Überlauf zum Kanal zieht je Kubikmeter Speicher 20 m² ab. Eine Zisterne oder Versickerung ohne Überlauf: Die Fläche zählt gar nicht.
- Eine Regentonne zählt nicht.
Fristen
Den Erhebungsbogen beantworten Sie innerhalb eines Monats. Wenn Sie nicht antworten, setzt hanseWasser die geschätzten Flächen an. Spätere Änderungen, etwa eine neue Zisterne, melden Sie ebenfalls innerhalb eines Monats. Sie gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Fragen zu Fristen und Einwänden gegen einen Bescheid klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder Haus & Grund.
Rechnen Sie selbst nach
Im Prüfbericht zum Flächenvergleich messen wir die Flächen Ihres Grundstücks auf amtlichen Luftbildern nach und vergleichen sie mit den Zahlen auf Ihrem Erhebungsbogen oder Bescheid. Diese Messwerte können Ihnen beim Abgleich mit dem Erhebungsbogen helfen. Was Sie hanseWasser melden, entscheiden Sie selbst.
Kostenlosen Flächenvergleich anfordernQuellen: Entwässerungsgebührenortsgesetz der Stadtgemeinde Bremen (§ 6 und § 12), hanseWasser (Fragen und Antworten zu Gebühren und Kosten), Serviceportal Bremen. Stand: Oktober 2026.